Petitum/Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird gebeten, prüfen zu lassen, ob eine Autozugverladung im Bezirk Harburg neu errichtet werden kann. Über die Ergebnisse der Prüfung ist im Ausschuss für Inneres, Bürgerservice und Verkehr zu berichten. Bezirksversammlung Harburg 05.11.2018 Die Vorsitzende Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag SPD Drs. 20-4019 wie folgt Stellung: Die Entscheidung, den Fernbahnhof als Durchgangsbahnhof nach Norden zu verlegen, wurde vom Bund und der bundeseigenen Deutschen Bahn AG (DB AG) aufgrund ihrer Verantwortung für den Schienenverkehr getroffen. Die damit zusammenhängende Verlegung der Autoverladeeinrichtung liegt daher ebenfalls nicht in der Zuständigkeit der Stadt Hamburg. Nach Auskünften der DB AG sind in Harburg bisher keine Standorte untersucht worden. Die Machbarkeitsstudie für einen alternativen Standort sei nahezu abgeschlossen, die Ergebnisse dazu aber noch in der Prüfung. Die Behörde für Wirtschaft, Innovation und Verkehr (BWVI) hat die Prüfbitte der Bezirksversammlung Harburg an die DB AG weiter geleitet. Im Übrigen siehe Drs. 21/11015. gez. Rajski f.d.R. Wyzinski |