Die Verwaltung wird gebeten, einen zuständigen Mitarbeiter oder eine zuständige Mitarbeiterin in den Ausschuss für Soziales, Bildung und Integration zu entsenden, um über das Verfahren von Bestattungen von Empfängern von Grundsicherung, siehe Antragstext, zu berichten.
15.11.2016 - Hauptausschuss
Ö 4.8 - ungeändert beschlossen / überwiesen
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die
Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Ausschuss für
Soziales, Bildung undIntegration.
10.04.2017 - Ausschuss für Soziales, Bildung und Integration
Ö 3 - zurückgezogen / erledigt
Der Antrag wird einstimmig für erledigt erklärt und der Bezirksversammlung die Nachvollziehung empfohlen.