Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Verwaltung möge im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeitgestaltung einen Bericht darüber geben,
- Welche Kunstwerke sich im Eigentum des Bezirksamtes Harburg befinden?
- In welchen öffentlich zugänglichen oder sonstigen Diensträumen sich diese befinden?
- Welche Kunstwerke dem Bezirksamt von Museen oder Dritten für die Ausstellung in Diensträumen ausgeliehen sind und wo diese sich befinden?
- In welchem Umfang es gegebenenfalls zu Austausch von Kunstwerken kommt und wer dieses veranlassen kann?
- Gibt es ein Inventarverzeichnis?
Hamburg, am 07.01.2016
Ralf-Dieter Fischer Robert Timmann
Fraktionsvorsitzender
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
19. Januar 2017
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 20-1203) wie folgt Stellung:
Bearbeitungsstand
Auftrag 1
2 Ihrke-Bilder aus Turmzimmer in geeigneten Räumen aufhängen.
Die Bilder hatten unterschiedliche Rahmen (einer leicht beschädigt). Die Bilder wurden daher einheitlich neu gerahmt (Kosten 255,99 Euro). Sie werden in Kürze in Raum 118 aufgehängt (Wand zu Vorzimmer D 1).
Mit dem Aufhängen der Bilder ist dieser Auftrag erledigt.
Auftrag 2
Unklare Eigentumsverhältnisse einiger Bilder (siehe Bestandsliste) wurden zwischenzeitlich geklärt. Es handelte sich um Leihgaben des Vereins „Künstler zu Gast in Harburg“. Die Bilder wurden am 27.9.2016 an den Verein zurückgegeben.
Dieser Auftrag ist damit erledigt.
Auftrag 3
Der Wert des Duntze-Gemäldes wurde zwischenzeitlich ermittelt. Der Schätzwert liegt bei 4000 bis 5000 Euro. Das Bild wird repariert und schonend restauriert. Die geschätzten Kosten liegen bei um die 1500 Euro. Das Vergabeverfahren über die Zentrale Beschaffungsstelle der Bezirksverwaltung im Bezirksamt Altona (ZBS-A) hat sich sehr zeitaufwändig gestaltet (Leistungsbeschreibung und diverse Rückfragen), nicht zuletzt auch wegen Krankheitsausfall bei der ZBS-A.
Die Auswahl des Dienstleisters und die Auftragsvergabe für die Ausführung der Arbeiten erfolgen in Kürze. Das Bild soll in einem der beiden Trauzimmer im Rathaus aufgehängt werden. Zu klären ist noch die Frage eines eventuellen Diebstahlschutzes. Wahrscheinlich stehen aber die Kosten nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Bildes.
Dieser Auftrag wird mit Aufhängen des Bildes nach erfolgter Ausbesserung und Restaurierung erledigt sein.
Auftrag 4
Die Bestandsliste (Inventarverzeichnis) soll jährlich überprüft und fortgeschrieben werden (Wiedervorlage und Rundmail jeweils im April).
Dieser Auftrag ist damit erledigt.
Nach Erledigung aller o. g. Aufträge ist eine entsprechende Rückmeldung an den KSF zu geben.
gez. Völsch