Die Bezirksversammlung möge beschließen: 1. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten die eingehenden Eingaben vorab dahingehend zu prüfen, ob die Zuständigkeit der Bezirksverwaltung hinsichtlich der geschilderten Sachverhalte gegeben ist. Sollte diese in einzelnen Fällen nicht gegeben sein, ist die Weiterleitung an die zuständigen Stellen entsprechend zu veranlassen und die jeweiligen Fachausschüsse sind über Inhalt und veranlasste Weiterleitung der Eingaben zu informieren. Sobald die Stellungnahmen der externen Stellen eingegangen sind, ist die Eingabe samt Antwort dem Ausschuss zum weiteren Verfahren zuzuleiten. 2. Die Verwaltung wird gebeten, den Fachausschüssen unaufgefordert und ohne Nachfrage sachdienliche Hinweise zu geben, ob in der betroffenen Angelegenheit zum Zeitpunkt der Behandlung Rechtsmittel geführt werden und somit eine Nichtbehandlung durch den Fachausschuss gem. § 20 Abs. 1 BezVG geboten ist. Antrag der Abgeordneten Isabel Wiest, Kay Wolkau, Barbara Lewy Harburg, 09.11.2017 Kay Wolkau Fraktionsvorsitzender f. d. R. |