Die Bezirksversammlung möge beschließen: Die Vorsitzende der Bezirksversammlung und die Bezirksverwaltung mögen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit und im Rahmen ihrer Möglichkeiten veranlassen, dass im Bezirk Harburg kurzfristig eine angemessene Anzahl von Winternotquartieren einschließlich entsprechender Beratungs- und Versorgungsangebote zur Verfügung gestellt werden. Eine zentrale Unterbringung der Obdachlosen ausschließlich in sehr großen Unterkünften nördlich der Elbe wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich abgelehnt. Antrag der Abgeordneten Kay Wolkau, Isabel Wiest, Barbara Lewy Harburg, 09.11.2017 Kay Wolkau Fraktionsvorsitzender f. d. R. |