Petitum/Beschlussvorschlag: Die Bezirksversammlung möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird gebeten, im Ausschuss für Inneres, Bürgerservice und Verkehr darzustellen, für welche Straßen (-abschnitte) im Bezirk Harburg Radwegenutzungspflichten bestehen, obwohl die Radverkehrsanlagen nicht der Norm ERA entsprechen. Grundlage hierfür können die Ergebnisse des „Radwege-Checks“ des Hamburger Senates aus dem Jahr 2014 sein 2. Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, für welche zurzeit nutzungspflichtigen Radwege eine Aufhebung der Nutzungspflicht in Betracht kommt, weil der Radweg nicht den ERA entspricht. Das Prüfungsergebnis soll ebenfalls im Ausschuss für Inneres, Bürgerservice und Verkehr vorgestellt werden. 3. Für die unter 1. und 2. genannten Straßen (-abschnitte) soll geprüft werden, ob die Einrichtung von Fahrradstreifen oder ersatzhalber Radschutzstreifen möglich ist. Über die Ergebnisse der Prüfung ist im Ausschuss für Inneres, Bürgerservice und Verkehr zu berichten. 4. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, eine*n Vertreter*in der Polizei in den Ausschuss für Inneres, Bürgerservice und Verkehr einzuladen, um aus Sicht der Polizei darzustellen, auf welchen Straßen (-abschnitten) bei gemeinsamer Nutzung durch Fahrräder und Kraftfahrzeuge eine Umwidmung zur Tempo 30-Zone sinnvoll bzw. erforderlich ist. |