Petitum/Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit den zuständigen Stellen zu prüfen wie 1. ein Härtefallfonds zur Vermeidung von Energiesperren eingerichtet werden kann, der mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet wird. Aus diesem Fonds können nach Einzelfallprüfung durch das Sozialamt, Jobcenter oder anderer fachkundiger Stellen bei entsprechendem Antrag Energieschulden beglichen und Wiederanschlusskosten nach Sperrung erstattet werden. 2. verhindert werden kann, dass eine Abschaltung erfolgt, wenn minderjährige Kinder oder andere schutzbedürftige Personen im Haushalt leben. Die Energieversorger haben eine Sperre den Sozial- und Jugendbehörden zu melden. Die Jugendämter müssen, wenn sie von einer drohenden Energiesperre Kenntnis erlangen, unverzüglich tätig werden. Jörn Lohmann, André Lenthe, Kadriye Baksi, Sven Peters und Sabahattin Aras |