Petitum/Beschluss: Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen: - Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird aufgefordert sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass auf die generelle Anwendung des Polizeirechts verzichtet wird.
- Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird aufgefordert gegenüber dem Senat auf die Einhaltung des Bezirksverwaltungsgesetzes § 28, bei allen geplanten Standorten zu bestehen,die länger als für die Dauer von 6 Monaten geplant werden.
- Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird aufgefordert sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass ein Verteilungsschlüssel für die öffentliche Unterbringung entwickelt wird, der sich an den Erkenntnissen des vom Senat vorgelegten „Sozialmonitoring Integrierte Stadtteilentwicklung“ und den dort genannten Aufmerksamkeitsindikatoren orientiert.
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