2.
Das Gebäude ist nach Auffassung der Bezirksversammlung sowohl hinsichtlich der Größe als auch des Zuschnitts grundsätzlich geeignet für die Zwecke einer ZEA. Bauliche Erweiterungen und Umbauten sind in den Sanitärbereichen notwendig. Planungsrechtlich ist die Nutzung als ZEA zulässig. Bauordnungsrechtlich gibt es keine grundsätzlichen Bedenken, entsprechende Genehmigungsverfahren müssen noch eingeleitet werden.
Die Lage in unmittelbarer Nähe zu zwei weiteren Einrichtungen der öffentlichen Unterbringung sieht die Bezirksversammlung äußerst kritisch und erwartet, dass in diesem Zusammenhang von den federführenden Behörden, dass die u.a. Maßnahmen zur Entlastung der Anwohner umgesetzt werden.
Die Bezirksversammlung ist sich bewusst, dass in unmittelbarer Bahnhofsnähe bei einer Realisierung dieses Vorhabens drei Einrichtungen der Öffentlich-rechtlichen Unterbringung (ÖRU) und der ZEA für ca. 700 Personen entstehen würden:
- Wohnunterkunft an der Wetternstraße
- 280 Personen
- schwerpunktmäßig alleinstehende Wohnungslose und Asylbewerber
- Flüchtlingseinrichtung in Lewenwerder
- 110 Personen
- schwerpunktmäßig Familien
- viele Nationalitäten
- geplante Zentrale Erstaufnahme „Harburger Post“
- bis zu 300 Plätze
In den letzten 18 Monaten haben Vertreter des Senates, der Bürgerschaft und der Bezirkspolitik intensive Kontakte zu der Bewohnerinitiative der betroffenen Wohnsiedlung in der Wetternstraße gehabt. Dabei ging es immer darum, zu einer möglichst
einvernehmlichen Entwicklungsplanung des Wohnquartiers zu kommen mit den Zielsetzungen
- Verbesserung der Lebens- und Wohnsituation im Quartier, u.a. durch Wohnungsbau
- und Schaffung neuer Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge und Zuwanderer.
Die Bezirksversammlung hatte ihre Zustimmung zu der Einrichtung der Flüchtlingsunterkunft Lewenwerder im November 2011 deshalb auch ausdrücklich mit einer Beschränkung des Ausbaus (Wetternstraße + 20 Plätze, Lewenwerder 110 Plätze) verbunden.
Der Betreiber der ÖRU Wetternstraße AöR „Fördern und Wohnen“ hat Pläne zum Abriss alter Gebäude und für Neubauten vorgelegt. Diese Pläne sind vor dem aktuellen Hintergrund der Schaffung weiterer Unterkunftsplätze im Quartier kritisch zu hinterfragen und den veränderten Entwicklungen anzupassen.
Petitum/Beschluss:
Die Bezirksversammlung kann sich vor dem Hintergrund der oben beschriebenen aktuellen Situation der Einrichtung einer Zentralen Erstaufnahme nicht verschließen.
Die Bezirksversammlung erwartet von der Fachbehörde, dass sie vor einer endgültigen Entscheidung weiterhin ernsthaft alle geeigneten Standorte im Bezirk dahingehend prüft, ob sie anstelle des Gebäudes der Hauptpost für die Zentrale Erstaufnahme in Betracht kommen.
Die Bezirksversammlung erwartet, dass die im Zusammenhang mit der Einrichtung der Flüchtlingsunterkunft Lewenwerder gemachten Zusagen realisiert werden.
Die Bezirksversammlung erwartet, dass mit Nachdruck geprüft wird, wie auf den Standort Wetternstraße als Öffentlich-rechtliche Unterkunft perspektivisch gänzlich zu Gunsten von Wohnungsbau und möglicherweise der Ansiedlung von Gewerbe
verzichtet werden kann.
Jürgen Heimath
Faktionsvorsitzender